Vermutlich sind Sie wegen eines operativen Eingriffs von Ihrem Zahnarzt zu uns und zu unserer Praxis überwiesen worden. Wir möchten Ihnen deshalb an dieser Stelle erläutern, was der Unterschied zwischen einem Zahnarzt und einem chirurgisch tätigen Spezialisten ist.

In unserer Praxis arbeiten drei unterschiedliche ärztliche Qualifikationen

In der Kieferchirurgie Königsallee in Düsseldorf arbeiten drei unterschiedliche ärztliche Qualifikationen:

  • Der Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (MKG)
  • Der Fachzahnarzt für Oralchirurgie
  • Der Fachzahnarzt für Parodontologie

Jede dieser Qualifikationen bedingt eine spezielle Ausbildung. Welche das im einzelnen ist, das lesen Sie in der kurzen nachfolgenden Zusammenfassung:

Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (MKG)

Die Facharztbezeichnung der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (MKG) erfordert sowohl ein abgeschlossenes Studium der Humanmedizin als auch ein abgeschlossenes Studium der Zahnmedizin. Erst anschließend folgt eine fünfjährige klinische Weiterbildung in einer Fachklinik. Nach einem bestimmten Katalog müssen dabei Operationen und Behandlungen im gesamten Spektrum des Faches durchgeführt werden – angefangen bei der Entfernung von Weisheitszähnen über Tumoroperationen, rekonstruktive (wiederherstellende) Eingriffe bis hin zu Kieferumstellungsoperationen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Deutschen Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie e.V. (DGMKG).

Fachzahnarzt für Oralchirurgie

Oralchirurgen sind Zahnärzte, die eine 4-jährige Weiterbildung auf dem Gebiet der zahnärztlichen Chirurgie absolviert und sich auf diesem Gebiet spezialisiert haben.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage vom Berufsverband Deutscher Oralchirurgen (BDO e.V.).

Fachzahnarzt für Parodontolgie

Zu den Inhalten der Weiterbildung als Fachzahnarzt für Parodontologie zählen Implantate, die Rekonstruktion mit Zahnersatz und die Parodontalchirurgie. Die gesamte Weiterbildung als Fachzahnarzt für Paradontologie umfasst circa 5000 Stunden und beinhaltet ein allgemeinzahnärztliches Jahr und drei Jahre Weiterbildung als Fachzahnarzt für Parodontologie. Ein Jahr von den drei Jahren der Fachzahnarztausbildung hat an einer universitären Ausbildungsstätte zu erfolgen.

Weitere Informationen finden Sie bei der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie e.V. (DG PARO).