Forensische Zahnmedizin: Zahnärzte identifizieren Tote

Die forensische Zahnmedizin kann bei der Identifizierung von Menschen helfen. Sie kommt zum Einsatz, wenn Personen nach Naturkatastrophen oder nach Verkehrsunglücken mit Flugzeug, Schiff, Zug oder Auto nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden können. Sie ist auch bei Opfern möglich, die bis zur Unkenntlichkeit verbrannt sind, weil Zähne, Zahnfüllungen und Implantate sehr hohen Temperaturen von mehr als 1.000° Celsius widerstehen.

Auch nach Verbrechen können Forensische Odontologen dazu beitragen, den Opfern einen Namen zu geben und damit den Angehörigen bei der Bewältigung ihres Verlustes zu helfen.

Einzige Voraussetzung für eine erfolgreiche Identifizierung durch die Forensische Zahnmedizin ist, dass Vergleichsmaterial vorliegt, also z. B. eine Röntgenaufnahme beim Zahnarzt.

Forensische Zahnmedizin: Gebiss als primäres Erkennungsmerkmal

Die forensische Zahnmedizin geht von folgenden Überlegungen aus:

Jeder Mensch hat 32 Zähne. Jeder dieser 32 Zähne hat 4 Seiten plus eine Kaufläche. Rein rechnerisch bedeutet das 160 Flächen. Wenn ein Zahn fehlt, gibt es also 32 Möglichkeiten, WELCHER Zahn fehlt. Wenn ein Zahn eine Auffälligkeit aufweist, zum Beispiel eine Füllung oder Absplitterung, so gibt es bereits 160 Möglichkeiten, den Träger dieses Zahnes von anderen zu unterscheiden. Wenn ein Mensch 2, 3 oder mehr Auffälligkeiten hat, vervielfältigt sich die Anzahl der eindeutigen Identifikationsmerkmale.

Des weiteren kann man unterschiedliche Auffälligkeiten unterscheiden: Amalgamfüllung, Kunststofffüllung, Goldinlay, Implantat, Kieferschwund, abgeriebener Backenzahn, grobe Fehlstellungen, einzelne schief liegende Zähne usw.

Portrait von Dr. Martin Bonsmann

Das Gebiss eines Menschen ist vergleichbar mit einer DNA oder mit einem Fingerabdruck. Es ist ein primäres Erkennungsmerkmal eines Menschen und deshalb für die Forensische Zahnmedizin nutzbar.

(Dr. Dr. Martin Bonsmann, Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie sowie Fachzahnarzt für Oralchirurgie)

Der Zahnarzt als Forensiker

Wenn bei einer nicht identifizierbaren Leiche das Gebiss erhalten ist, so steigt die Wahrscheinlichkeit der Forensische Zahnmedizin, dass sie von einem Zahnarzt einem Patienten und damit einem Namen zugeordnet werden kann. Häufig wählen Ermittler deshalb den Weg über die Publikation der Zahnärzte, die Zahnmedizinischen Mitteilungen (ZM). Hier werden regelmäßig Fotos und Schemata von Gebissen veröffentlicht mit den Fragen: Wer kennt dieses Gebiss, wer hat diesen Patienten in seiner Kartei, wie heißt der Patient?

DNA aus einem Zahn gewinnen

Inzwischen ist es der Forensischen Zahnmedizin gelungen, DNA aus dem Zahnmark („Nerv“) zu gewinnen. Da die Zähne selber sehr widerstandsfähig sind und die Zahnpulpa-DNA umgeben, kann sie meist stabil isoliert werden. Gemeinsam mit dem Zahnstatus lassen sich sehr sichere Aussagen treffen.

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