Stellen Sie sich vor, Sie tragen eine Brücke, die mehrere Zähne ersetzt. Sie haben keine Probleme, fühlen sich wohl, die Brücke fällt kaum auf und sitzt sicher. Dann bildet sich ausgerechnet an einem Pfeilerzahn eine Wurzelspitzenentzündung oder eine tiefe Karies, oder eine Parodontitis, die nicht frühzeitig genug behandelt wird. Im ungünstigsten Fall kann schon der Verlust eines einzigen Zahnes bedeuten, daß Ihre schöne Zahnkonstruktion nicht mehr funktioniert. Dann eröffnet Ihnen Ihr Zahnarzt, daß Sie nun, da mehrere Zähne zu überbrücken sind, eine herausnehmbare Prothese bräuchten.
Dieser Schreck sitzt tief. Herausnehmbarer Zahnersatz ist für die meisten eine Horrorvorstellung. Heißt „herausnehmbar“ nicht, nachts die Zähne im Wasserglas auf dem Nachttisch zu sehen? Die erste Frage ist dann meist: Gibt es denn keine andere Lösung?
Gerade wenn in einer Zahnreihe eine größere Lücke entstanden ist (die sog. „Schaltlücke“), können Implantate als zusätzliche Pfeiler eine sichere Verankerung schaffen. Fehlen mehrere Zähne am Ende einer Zahnreihe (sog. „Freiendsituation“), läßt sich über Implantate der Anschluß an die bestehende Zahnreihe finden. Bei solchen Freiendsituationen, wenn also hinten kein fester Zahn mehr als Verankerung dienen kann und somit eine sichere festsitzende Brücke nicht möglich ist, hilft oft schon ein einziges Implantat, und der Halt ist wieder gegeben.
Natürlich bestehen auch hier Behandlungsalternativen:
Eine Schaltlücke kann durch eine zahngetragene festsitzende Brücke geschlossen werden. Das führt meist zu guten Ergebnissen, was die Kaufunktion und das Aussehen angeht. Es erfordert jedoch das Beschleifen vielleicht intakter Nachbarzähne. Manchmal ist auch die Spannweite einer derartigen Brückenkonstruktion zu groß, so daß Schäden durch eine Überbelastung an den Brückenpfeilern auftreten können.
Eine herausnehmbare Teilprothese ist die einzige Möglichkeit der Versorgung, wenn im Seitenzahnbereich kein Pfeilerzahn zur Verankerung einer festsitzenden Brücke mehr zur Verfügung steht (Freiendsituation). Eine solche Modellgußprothese, die über Klammerkonstruktionen oder komplizierte ästhetischere Halteelemente, wie Geschiebe, Druckknöpfe oder Teleskope, an den Nachbarzähnen haftet, muß zur Abstützung auf der Gegenseite mit einer Gaumenplatte oder einem Zungenbügel versehen sein.
Die meisten Patienten empfinden diese neuen Zähne auch nach Jahren noch als störenden Fremdkörper und im wahrsten Sinne des Wortes als „Ersatz“, Die Prothese stört bei Zungenbewegungen und oft auch beim Essen. Außerdem läßt sich trotz vieler Tricks nicht verhindern, daß dieser Ersatz auch als Ersatz sichtbar bleibt, und nur in Ausnahmefällen die Ästhetik wirklich optimal ist.
Eine implantatgetragene festsitzende Brücke ist dagegen im ästhetisch-kosmetischen Ergebnis mit zahnverankerten festsitzenden Brücken vergleichbar, ohne daß jedoch Pfeilerzähne beschliffen werden müssen.
Ein weiterer Vorteil liegt darin, daß die Kaukräfte nicht auf die natürlichen Pfeilerzähne oder das Weichgewebe verlagert werden, sondern, wie beim natürlichen Zahn, vom Knochen des Patienten gestützt werden. Diese günstige Belastung führt nachweislich zu einem deutlich geringeren Knochenschwund gegenüber den üblichen prothetischen Versorgungen.